Informationen für Gastangler

Liebe Anglerin,
lieber Angler,

wir freuen uns sehr Sie an unseren Gewässern begrüßen zu dürfen.

Die nachfolgenden Inhalte sollen dazu beitragen, dass Ihr Besuch bei uns zu Ihrer vollsten Zufriedenheit verläuft.

Sollten dennoch Fragen unbeantwortet bleiben, zögern Sie bitte nicht mit uns in Kontakt zu treten.
Dieses gilt selbstverständlich auch für Anregungen & Kritik, wir sind gerne für Sie da!

Wir wünschen Ihnen nun viele & schöne entspannende Stunden am Wasser!

Mit freundlichen Grüßen & Petri Heil

Ihr Team vom Fischereiverein Olfen e.V.

Preise | Gastkarten | Stand 01.02.2024

Vereinsgewässer Stever

Tageskarte (24 Stunden) | 12,00 €

Zweitageskarte (48 Stunden) | 20,00 €

Monatskarte | 45,00 €

Sie sind an einer Mitgliedschaft im Fischereiverein Olfen interessiert?
Das freut uns, gerne informieren wir Sie über die Vorzüge einer
Mitgliedschaft im FVO.

Wir möchten Sie höflich darauf hinweisen, dass es verpflichtend ist beim Erwerb der Gastkarten eine gültige Fischereierlaubnis vorzuzeigen.

Irrtümer & Preisänderungen vorbehalten, Stand 01.02.2024

Vorverkaufsstellen

Westfalen - Tankstelle

24 - Stunden Betrieb | 7 Tage in der Woche | 365 Tage im Jahr!

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Raiffeisen - Markt

Betriebszeiten Montag - Freitag 08:00 -18:00 Uhr | Samstag 08:00 - 14:00 Uhr.

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Gewässerstrecke Gastangler

Nachfolgend sehen Sie unser Vereinsgewässer ,,Stever".

Die Stever steht Ihnen als Gast von der B235/ Lüdinghauser Straße - bis zur Füchtelner Mühle/ Kökelsumer Straße in Olfen zur Verfügung.

An diesem Gewässer finden Sie alles, was Sie für einen erfolgreichen Angelausflug benötigen.

RUHE | NATUR | FISCH

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Quelle Kartenmaterial: Google Maps

Gewässerordnung 2024 für Gastangler

Der für Gastangler freigegebene Bereich der Stever liegt in weiten Bereichen im Naturschutzgebiet ,,Steveraue".

Neben den gesetzlichen Bestimmungen (Landesfischereigesetz, Landesfischereiverordnung) gelten hier auch die Bestimmungen des Landschaftplans Olfen- Seppenrade, sowie die nachfolgende Gewässerordnung des Fischereiverein Olfen e.V.

Das Angeln ist nur vom Ufer aus und mit 3 Handruten mit je einem Haken je Erlaubnisschein erlaubt.

Boote, auch Bellyboote, sind nicht erlaubt.

Zelten ist nicht erlaubt, außer der Benutzung eines kleinen, halb offenen Anglerzelts als Witterungsschutz.

Offenes Feuer und Grillen sind nicht erlaubt.

Die Zufahrt zum Gewässer mit Fahrzeugen ist nur zum Be- bzw. Entladen und nur dort erlaubt, wo sich
Ackerzufahrten befinden.
Nach dem Be- und Entladen müssen Fahrzeuge wieder bis zur Straße zurückgefahren und dort geparkt werden.
Ackerzufahrten dürfen nicht nicht zugeparkt werden, auch unter Berücksichtigung der Breite großer Ackergeräte.

Das Ausflugsfloß ,,Antonia" hat unbedingten Vorrang, bei Annäherung ist das Angelgerät einzuholen.

Beim Verlassen des Angelplatzes ist der gesamte Abfall mitzunehmen und zu Hause zu entsorgen.

Abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen ist die Quappe (Lota Lota) weiterhin ganzjährig geschont.

Für den Flussbarsch (Perca fluviatilis) gilt ein Mindestmaß von 20cm, für den Hecht (Esox lucius) von 50cm und für diesen ein Höchstmaß von 80cm, jeweils gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.
Werden Fische gefangen, die unterhalb des Mindestmaßes oder oberhalb des Höchstmaßes liegen, sind sie unverzüglich schonend wieder zurückzusetzen.

Für Hecht (Esox lucius) und Aal (Anguilla anguilla) gilt eine Begrenzung der Entnahme auf zwei Fische je Art an einem Angeltag.

Verstöße gegen diese Gewässerordnung berechtigen die Fischereiaufseher, den Erlaubnisschein einzuziehen, ein Platzverbot auszusprechen und ggf. eine Anzeige zu erstatten.

Galerie

  • Steveraue
  • Bereich Füchtelner Mühle
  • Drei-Bogen-Brücke
  • Bereich Steverstraße
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